Lösungen für § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors ist ein essenzieller Bestandteil der Energiewende. Immer mehr Haushalte nutzen Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen für Elektrofahrzeuge oder Stromspeicher. Diese sogenannten Verbrauchseinrichtungen werden im Alltag oft gleichzeitig betrieben, was zu einer erhöhten Auslastung der Netzbereiche und Netzstränge im Niederspannungsnetz führt. Um eine Überlastung des Stromnetzes zu vermeiden und die Netzstabilität kontinuierlich zu gewährleisten, sieht die Bundesnetzagentur gemäß § 14a des EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) vor, diese Verbrauchseinrichtungen bei kritischen Netzsituationen in ihrer Leistung reduzieren zu können. Bei drohender Überlastung kann der Netzbetreiber demnach steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) für bis zu zwei Stunden täglich auf 4,2 kW dimmen. Um dies zu ermöglichen, müssen die Verbrauchseinrichtungen steuerbar gemacht werden.
Welche Verbraucher betrifft der §14a EnWG?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) seit dem 01.01.2024 sind Wärmepumpen inkl. Zusatzheizung, nicht öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (Wallboxen), Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen) und Stromspeicher. Diese Geräte sind steuerungspflichtig, wenn sie im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, der maximale Leistungsbezug mehr als 4,2 kW beträgt und die Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 erfolgt ist.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVe) integrieren
Um Verbrauchseinrichtungen ansteuern zu können, gibt es verschiedene Lösungswege. Aktuell sind die Anforderungen der Netzbetreiber zur Umsetzung des §14a EnWG sehr unterschiedlich, was oft zu großen Herausforderungen führt. Zudem muss nach erfolgreicher Installation die Umsetzung des Steuerbefehls nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu sind technische Nachweise und ggf. Anmeldungen beim Netzbetreiber erforderlich.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Wege: Die Direktansteuerung und die Steuerung mittels eines Energie-Management-Systems (EMS).
Anschlussfertige Lösungen der Direktansteuerung
Eine Direktansteuerung der SteuVE kann auf verschiedene Weise umgesetzt werden. Um Ihnen die Umsetzung so einfach wie möglich zu machen, bieten wir zwei anschlussfertige und flexibel einsetzbare Möglichkeiten: Die Ansteuerung über Relais- oder Klemmenblöcke. Aufrasten, anschließen, fertig!
Einzelansteuerung mit Relaisblock
- §14a-konform: Erfüllt technische Anforderungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
- FNN-kompatibel: Unterstützt Impulsübertragung gemäß FNN-Hinweis
- Sichere Steuerung: Galvanisch getrenntes Schalten
- Flexible Verdrahtung: Neutralleiter frei an A2 anschließbar, keine zusätzliche Reihenklemme nötig
- Zeitsparend: Interne Brücken der Relais schon vorhanden
- Push-In Technologie: Schneller, werkzeugloser Anschluss
Klemmenleiste zur Übergabe des Steuersignals
- §14a/§9-konform: Entspricht den Anforderungen von EnWG und EEG
- EWE NETZ-kompatibel: Ausgelegt für Steuerungseinrichtungen gemäß Umsetzungshilfe
- Trennstelle integriert: Reihenklemmen mit praktischer Trennfunktion
- Push-in Technologie: Schneller, werkzeugloser Anschluss
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Weitere Lösungsmöglichkeiten und Beratung
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE)?
- SteuVE sind Anlagen mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW im Niederspannungsnetz, z. B.:
- Wallboxen (nicht öffentlich)
- Wärmepumpen (inkl. Heizstab)
- Klimaanlagen
- Stromspeicher
2. Ab wann gelten die neuen Regelungen?
- Seit dem 01.01.2024 gelten die neuen Vorgaben verpflichtend für alle neu in Betrieb genommenen SteuVE
3. Was muss ich als Elektroinstallateur beachten?
- Die Anlage muss steuerbar sein (z. B. über Steuerbox oder EMS).
- Die Steuerbarkeit muss nachgewiesen und dokumentiert werden.
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt vor Inbetriebnahme.
- Es muss eine Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung abgeschlossen werden.
4. Wie erfolgt die Steuerung?
- Zwei Varianten:
- Direktsteuerung: Jede SteuVE wird einzeln angesteuert.
- EMS-Steuerung: Ein Energie-Management-System verteilt die Last auf mehrere SteuVE.
5. Was bedeutet „Dimmen“?
- Bei Netzengpässen darf der Netzbetreiber die Leistung der SteuVE temporär auf mindestens 4,2 kW reduzieren. Der Haushaltsstrom bleibt unangetastet.
6. Welche technischen Anforderungen gelten?
- Einhaltung der TAB (Technischen Anschlussbedingungen)
- Kompatibilität mit Smart-Meter-Gateway
- Steuerungseinrichtung muss nachrüstbar oder integriert sein
7. Welche Netzentgeltmodelle gibt es?
- Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung
- Modul 2: Arbeitspreisreduzierung
- Modul 3 (ab 2025): Zeitvariables Netzentgelt
8. Was ist mit Bestandsanlagen?
- Anlagen vor dem 01.01.2024 sind nicht betroffen, außer sie wurden bereits nach § 14a angemeldet.
- Übergangsfrist zur Umstellung bis 31.12.2028.
9. Gibt es Ausnahmen?
- Ja, z. B.:
- Anlagen mit technischer Nicht-Steuerbarkeit (nachgewiesen)
- Einrichtungen mit Sonderrechten (z. B. Polizei, Feuerwehr)
10. Was ist meine Rolle als Installateur konkret?
- Kundenberatung zu § 14a und Netzentgeltmodellen
- Technische Umsetzung der Steuerbarkeit
- Anmeldung und Dokumentation
- Unterstützung bei der Auswahl der Steuerungsart
11. Besteht die Gefahr, dass ich meine PV-Anlage abschalten muss?
- Nein, denn § 14a sieht ausschließlich Regelungen für die Stromentnahme aus dem Netz vor. Gedimmt wird somit nur die Entnahme aus dem öffentlichen Netz.